Amalgam Verbot in der EU ab 2025 – Alles was Sie jetzt dazu wissen müssen

Amalgam-Verbot in der EU: Was bedeutet das für Ihre Zahngesundheit?

Zum 1. Januar 2025 tritt das Amalgam-Verbot in der EU in Kraft. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf Zahnärzte und Patienten gleichermaßen. Doch warum wurde Amalgam verboten? Welche Alternativen gibt es? Und müssen Patienten mit bestehenden Amalgamfüllungen sich Sorgen machen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Warum wurde Amalgam ab 2025 in der EU verboten?

Das Verbot basiert auf der Minamata-Konvention, einem internationalen Abkommen, das Quecksilber-Emissionen weltweit reduzieren soll. Amalgam enthält Quecksilber, das sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit beeinträchtigen kann. Durch das Verbot soll insbesondere die Freisetzung von Quecksilber in die Umwelt verringert werden.

Müssen bestehende Amalgam-Füllungen entfernt werden?

Nein, wenn Ihre Amalgamfüllungen intakt sind und Sie keine Beschwerden haben, gibt es keinen Grund zur Sorge. Das Quecksilber in den Füllungen ist stabil gebunden und wird nur in geringen Mengen freigesetzt, weniger als es beispielsweise durch den Verzehr von quecksilberbelastetem Fisch aufgenommen wird. Ein Austausch ist daher nur notwendig, wenn medizinische Gründe vorliegen.

Ist Amalgam generell gefährlich?

Dentalamalgam ist nicht grundsätzlich gefährlich, da das enthaltene Quecksilber in einer stabilen, gebundenen Form vorliegt. Es wird in der Zahnmedizin schon seit vielen Jahrzehnten erfolgreich verwendet und ist besonders für seine sehr hohe Haltbarkeit geschätzt. Allerdings kann Quecksilber in hohen Konzentrationen wie ein Nervengift wirken. Daher ist besondere Vorsicht geboten, vor allem beim Einbringen und Entfernen von Amalgamfüllungen, weil dabei Quecksilber freigesetzt werden könnte. Außerdem ist es wichtig, darauf zu achten, dass keine goldhaltigen Materialien in der Nähe der Amalgamfüllungen verwendet werden, da dies chemische Reaktionen auslösen kann. Zusätzlich ist es ratsam, dass Personen mit einer Allergie oder Überempfindlichkeit gegenüber den Bestandteilen von Amalgam, Schwangere, Stillende, Kinder unter 15 Jahren und Menschen mit schweren Nierenfunktionsstörungen auf Amalgam verzichten, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Wird der Austausch von Amalgamfüllungen von der Krankenkasse bezahlt?

Wenn ein Austausch medizinisch notwendig ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine gleichwertige Alternative. Hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold müssen in der Regel privat bezahlt werden.

Welche Alternativen gibt es?

Da Amalgam nicht mehr verwendet wird, gibt es verschiedene Alternativen:

  • Komposit-Füllungen: Ästhetisch ansprechend, gut für Front- und Seitenzähne geeignet.
  • Glasionomer-Zement: Kostengünstig, aber weniger langlebig.
  • Keramik-Füllungen: Sehr widerstandsfähig und zahnfarben, aber kostenintensiver.
  • Goldfüllungen: Besonders langlebig, aber auffällig und teuer.

Die Wahl hängt oft von der Lage und dem individuellen Zustand des Zahns ab.

Was empfehlen wir?

Die beste Lösung hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten, um die optimale Alternative für Ihre Zahngesundheit zu finden. Ein Austausch von Amalgamfüllungen sollte nicht aus Angst, sondern aus medizinischen Gründen erfolgen. Sprechen Sie offen mit Ihrem Zahnarzt über Ihre Sorgen und lassen Sie sich professionell beraten.

Fazit: Das Amalgam-Verbot bringt Veränderungen mit sich, doch es gibt sichere Alternativen. Lassen Sie sich individuell beraten, um die beste Lösung für Ihre Zahngesundheit zu finden.

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